Schützenverein Neuendeel e.V. von 1951

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Statut 1:  Uniform, Dienstgradbezeichnungen, Beförderung

§ 1 Uniform

  • Männliche ordentliche Mitglieder tragen Uniform. Die Uniform besteht aus grauem hochgeschlossenem Uniformrock (3 Knöpfe) mit grünem Samtkragen, auf den Schultern grüne Litzen, grauer Filzhut mit Federn, einfachem weißen Hemd,  grünen Binder / weiße Fliege, langer schwarzer Stoffhose, schwarzen Socken, schwarzen Schuhen und weißen Handschuhen. Die weiße Fliege wird beim eigenen Schützenball getragen. Die weißen Handschuhe werden bei jeder Flaggenabordnung, dem eigenem Schützenfest und bei Beerdigungen getragen.
  • Weibliche ordentliche Mitglieder tragen ebenfalls eine Uniform. Sie besteht aus einer grünen Uniformweste, einfacher weißer Bluse, schwarzer Rock / Stoffhose und schwarzen Schuhen. Das Mitführen einer kleinen einfachen schwarzen Umhängetasche wird gestattet.
  • Für den Einzelfall können Sonderregelungen nach Absprache mit dem Vorstand getroffen werden.

§ 2 Dienstgradbezeichnungen

  • Männliche ordentliche Mitglieder führen folgende Dienstgradbezeichnungen:
  • Mannschaften:
    • Schütze
    • Oberschütze
    • Hauptschütze
  • Offiziersanwärter:
    • Fähnrich
    • Oberfähnrich
  • Offiziere:
    • Leutnant
    • Oberleutnant
    • Hauptmann
  • Stabsoffiziere:
    • Major
    • Oberstleutnant
  • Weibliche ordentliche Mitglieder führen keine Dienstgradbezeichnung (§ 2 Absatz 1) und tragen keine allgemeinen Dienstgradabzeichen (§ 3 Absatz 1).
  • Dienstgrade begründen außerhalb des unmittelbar-formalen Bereiches keine Weisungsrechte oder sonstige besondere Rechte.

§ 3 Dienstgradabzeichen, besondere Kennzeichen, Tragen von Auszeichnungen

Allgemeine Dienstgradabzeichen:

Schütze

(grüne Schulterstücke)

Oberschütze

(grüne Schulterstücke mit 1 silbernen Stern)

Hauptschütze

(grüne Schulterstücke mit 2 silbernen Sternen)

Fähnrich

(schmale silberne Schulterstücke)

Oberfähnrich

(schmale silberne Schulterstücke mit 1 silbernen Stern)

Leutnant

(breite silberne Schulterstücke)

Oberleutnant

(breite silberne Schulterstücke mit 1 silbernen Stern)

Hauptmann

(breite silberne Schulterstücke mit 2 silbernen Sternen)

Major

(breite, geflochtene silberne Schulterstücke)

Oberstleutnant

(breite, geflochtene silberne Schulterstücke mit 1 silbernen Stern)

Besondere Kennzeichen:

Der Vorstand trägt breite, geflochtene, silberne Schulterstücke mit goldenen Sternen;

mit 1 Stern 2. Vorsitzender

(für die Dauer Amtszeit)

mit 2 Sternen 1. Vorsitzender

(für die Dauer Amtszeit)

Ehrenvorsitzender

(für die Dauer Amtszeit)

Tragen von Auszeichnungen:

  • Bei besonderen Anlässen tragen der König und die Damenkönigin ihre Königsketten.
  • An der Uniform dürfen die im Schützenwesen erworbenen und verliehenen Auszeichnungen getragen werden.
  • Die Schützenschnur wird an der hochgeschlossenen Uniform der Männer von der rechten Schulter zum ersten Knopf von oben, bei der Weste der Damen von der linken Schulter zum zweiten Knopf von oben eingeknöpft.
  • Sonderabzeichen dürfen nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes getragen werden.
  • An der Uniform dürfen auch sportliche Leistungsabzeichen getragen werden, sofern diese mit dem Erscheinungsbild der Uniform vereinbar sind.

§ 4 Beförderungen

  • Die Beförderungen im Schützenverein werden durch den Vorstand, entsprechend der Statuten, beschlossen. Der Vorstand entscheidet über Regelbeförderungen sowie außerplanmäßige Beförderungen. Beförderungen werden durch den Vorstand ausgesprochen.
  • Die erste Regelbeförderung wird nach 5-jähriger Vereinszugehörigkeit, jedoch frühestens mit dem 18. Lebensjahr ausgesprochen. Jedes aktive Mitglied wird danach in einem Zeitraum von 5 Jahren um einen weiteren Dienstgrad befördert.
    Die Beförderung erstreckt sich maximal bis zum Fähnrich, sofern keine aktive Tätigkeit im Verein (Funktionsträger) ausgeübt wird. Mitglieder haben keinen Anspruch auf Erhalt ihrer in anderen Vereinen erworbenen Dienstgrade.
  • Außerplanmäßige Beförderungen (bei überdurchschnittlichen Aktivitäten innerhalb und/oder außerhalb des Vereins zum Wohle des Vereins) bleiben dem Vorstand überlassen. Diese haben keinen Einfluss auf die Regelbeförderung.

§ 5 Inkrafttreten

Das vorliegende Statut wurde in der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes am

03.12.2004 beschlossen. Damit tritt die bisherige Fassung außer Kraft.

Ende Statut 1

 

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